Motorfahrrad oder Moped ist ein Kraftrad mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, dessen Antriebsmotor einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm hat
2 Mon. vor 15
€ 328,00
AM Micro
Vierrädriges Kraftfahrzeug, 350 kg, mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
15 ½
€ 416,00
A1
Motorräder mit oder ohne Beiwagen, max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kw (15 PS) und max. 0,1 kw/kg Eigengewicht, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kw (20 PS)
15 ½
€ 1.020,00
A2
Motorräder mit oder ohne Beiwagen, max. 35 kw (48 PS) und max. 0,2 kw Eigengewicht, ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung
17 ½
€ 1.020,00
A
Motorräder mit und ohne Beiwagen, über 15 kw (20 PS), Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern bis 400 kg Eigenmasse
20 ½
€ 1.020,00
B 111
125 ccm Motorräder und Roller, mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B
22
€ 323,00
B
Kraftwagen mit max. 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz, höchste zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg
17 ½
€ 1.098,00
L17
Kraftwagen mit max. 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz, höchste zulässige Gesamtmasse bis 3500 kg
15 ½
€ 1.532,00
BE
Kraftwagen der Klasse B, mit denen andere als in der Klasse erlaubte Anhänger gezogen werden, höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 3500 kg
17 ½
€ 324,00
B 96
Kraftwagen der Klasse B mit einem schweren Anhänger, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge höchstens 4250 kg beträgt
17 ½
€ 392,00
C1
Kraftwagen der Klasse C, höchste zulässige Gesamtmasse bis 7500 kg
17 ½
€ 1.024,00
C
Kraftwagen mit max. 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz, höchste zulässige Gesamtmasse über 3500 kg; Sonderkraftfahrzeuge, unbesetzte Omnibusse in Österreich
20 ½
€ 1.024,00
CE
Kraftwagen der Klasse C, mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden
20 ½
€ 1.220,00
D
Kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz; Sonderkraftfahrzeuge
20 ½
€ 1.134,00
nur Theorie ab € 240,00
F
Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h und allen Anhängern
15 ½
€ 440,00
Stapler
Die theoretische und praktische Schulung erfolgt gemäß §6 der Fachkenntnisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit BGBI. II Nr. 13/2017, welche zum Führen von Hauptstaplern nachzuweisen ist.